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Clan-Name

Volksfront von Judäa


Beschreibung

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Die Volksfront von Judäa (VvJ) kämpft gegen die Römisch-Imperialistischen Aggressoren (ausschließlich jener,
die befasst sind mit Entwässerung, Medizin, Straßenbau, Wohnungsbau, Weinanbau und sonstigen römischen Beiträgen zum Wohlergehen der
Freiheitsgläubigen und zwar beiderlei Geschlechts und Hermaphroditen) und vor allem gegen die Rübennasen der Judäischen Volksfront und der Populären Front.

Die Volksfront von Judäa (VvJ) versteht sich als Bündnis freiheitsliebender Brüder und Schwestern, deren Wohlergehen,
seelisches Gleichgewicht und Wohlbefinden eine zentrale Rolle im Denken und Handeln der Vereinigung einnimmt.





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§ 1 a. – Die Volksfront von Judäa (VvJ) ist ein demokratisches Bündnis von revolutionären Freiheitsgläubigen. Alle Entscheidungen werden aufgrund demokratischer Prinzipien herbeigeführt, wobei jeder Revolutionär/ jede Revolutionärin das gleiche Stimmgewicht hat.
§ 1 b. – Dem Revolutionär/ der Revolutionärin steht es frei von diesem Wahlrecht im Einzelnen Gebrauch zu machen. Es besteht somit keine Wahlpflicht.
§ 1 c. – Die vom Rat der Revolutionäre/Innen eingesetzten Komiteevorsitzende/r (\"Clanleader\"/ \"Co-Leader\") können ohne die Mehrheit der Revolutionäre/Innen keine Veränderungen an Struktur, Zusammensetzung, Zielrichtung und Vorgehensweise der Volksfront von Judäa (VvJ) vornehmen.

§ 2 - Oberste Pflicht jedes einzelnen revolutionären Kämpfers/ der revolutionären Kämpferin innerhalb der Volksfront von Judäa (VvJ) ist der freundliche Umgang in der Volksfront und die geschwisterliche Hilfe untereinander. Die Freiheitsliebenden der Volksfront von Judäa (VvJ) haben die moralische Pflicht andere Revolutionäre beim Betreten und beim Verlassen der Komitee-Sitzungen zu begrüßen.

§ 3 - Die Volksfront von Judäa (VvJ) wird keinerlei Intrigen und ähnlich geartete sektiererische Bestrebungen einzelner Revolutionäre oder kleinerer Gruppen von Revolutionären dulden. Bei Nicht-Beachtung wird sofort ein revolutionärer Gerichtsrat aller Geschwister der Volksfront von Judäa (VvJ) einberufen, der dann in der Regel den sofortigen Ausschluss des Spalters beschließt.

§ 4 a. - Neue Revolutionäre werden nur mit Zustimmung der Freiheitskämpfer/Innen der Volksfront von Judäa (VvJ) aufgenommen und werden in der Regel von der aktiven Revolutionären selbst vorgeschlagen. Die Bruder- und Schwesternschaft der Volksfront von Judäa stimmt über etwaige neue Revolutionäre ab. Es gelten die in § 1 festgelegten demokratischen Grundprinzipien.
§ 4 b. - Anders als andere sektiererische Vereinigungen (namentlich die Spalter der sogenannten \"Judäischen Volksfront\", \"Populären Front\" und anderer Rübennasenvereinigungen) verzichtet die revolutionäre Bruder- und Schwesternschaft der Volksfront von Judäa (VvJ) bewusst auf reaktionäre Alters- oder Erfahrungsgrenzen. Wahrhaft revolutionäre Gesinnung ist nicht in kleingeistige Zahlen zu fassen.

§ 5 a. - Die Volksfront von Judäa ist gegen jegliche römisch-imperialistischen Bestrebungen widerrechtlicher Eigentumsannektierung. Die Revolutionäre der Volksfront von Judäa (VvJ) verzichten auf \"Diebstahl\" (definiert nach RömStGB § 242), \"Betrug\" (def. nach RömStGB § 263) innerhalb und außerhalb der Bruder- und Schwesternschaft. Bei Nicht-Beachtung wird sofort ein revolutionärer Gerichtsrat aller Geschwister der Volksfront von Judäa (VvJ) einberufen, der dann in der Regel den sofortigen Ausschluss des Spalters beschließt.
§ 5 b. - Wurde ein Revolutionär/ eine Revolutionärin der Volksfront von Judäa (VvJ) von einem reaktionärem Spalter bestohlen, betrogen, gekreuzigt oder gesteinigt, so hat der Revolutionär/ die Revolutionärin das absolute Recht auf Vergeltung. Im Falle von berechtigter revolutionärer Rache greift § 5 a. nicht. Andere Revolutionäre innerhalb der Bruder- und Schwesternschaft dürfen in diesem Fall den oder die Vergeltungsakt(e) unterstützen.

§ 6 - Wertvolle Waren Waffen, Edelsteine oder ähnliches sollten zunächst innerhalb der revolutionären Bruder- und Schwesternschaft der Volksfront von Judäa (VvJ) angeboten werden. Sollte sich ein Revolutionär/ eine Revolutionärin aus verwerflichen kapitalistischen Gründen wissentlich und willentlich wiederholt an diese Regel nicht halten, dann gilt er der Volksfront von Judäa als Spalter und wird nach Einberufung eines revolutionären Gerichtsrats in der Regel umgehend ausgeschlossen.

§ 7 - Vermessungen des römisch-imperialistisch besetzten Staatsgebietes (\"Freewar Welt 2\") werden in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Revolutionäre sollten sich nach Möglichkeit an den Vermessungen beteiligen. Es besteht jedoch keine Pflicht an der Teilnahme. Die Einnahmen aus den Vermessungen kommen dem Wohle aller Revolutionäre zu gute. Durch sie werden etwaig fehlende revolutionäre Nützlichkeiten (Maschinen, Waffen, Zauber etc.) angeschafft.

§ 8 - Wer aus dem revolutionären Arsenal (\"Clan-Schließfach\") der Volksfront von Judäa (VvJ) etwas entnimmt, sollte es als seine revolutionäre Pflicht ansehen, den Gegenstand nach Benutzung umgehend zurückbringen bzw. ersetzen.

§ 9 - Die Volksfront von Judäa (VvJ) ist ein friedvoller, freiheitsliebender Clan, der in der Regel an keinem imperialistischen Krieg teilnehmen wird. Erfordern besondere Umstände eine gewaltsame Reaktion, so wird sich die revolutionäre Bruder- und Schwesternschaft mit der geballten Kraft einer bestens ausgestatteten und trainierten Armee von Kämpfern und Strategen sich dem Feind stellen.
Wie im Einzelfall diese \"besonderen Umstände\" aussehen, entscheidet der revolutionäre Kriegsrat der Volksfront von Judäa (VvJ).
Die Volksfront von Judäa (VvJ) wird jederzeit dem Eindruck energisch entgegentreten, dass sie nur ein verweichlichter Debattier-Club für Intellektuelle ist. Sobald Gerüchte in dieser Richtung aufkeimen, wird sich ein Rat für die dialektische Situationsanalyse konstituieren, der die Vorkommnisse genauestens untersuchen wird und Vorschläge für eine angemessene Reaktion formulieren wird, die dann dem gesamten Rat der Volksfront von Judäa (VvJ) zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Volksfront von Judäa (VvJ) hält sich des weiteren jede Option eines revolutionären Guerilla-Kampfes gegen einzelne Spalter und sektierische Gruppen offen. Eine schlagfertige, ständig kampfbereite Einsatztruppe wird Operationen zur gerechten Verteidigung der Brüder und Schwestern der Volksfront von Judäa (VvJ) schnell und gezielt durchführen.

§ 10 - Bei längerer Abwesenheit eines Revolutionärs/ einer Revolutionärin gebieten die fortschrittlichen Regeln der Höflichkeit eine Benachrichtigung an einen oder mehrere Mit-Revolutionäre.

§ 11 - Das Weitergeben von Erfahrung (\"XP\") an einen Revolutionär/ eine Revolutionärin ist stets freiwillig und kostenlos.

§ 12 - Bündnisse mit anderen revolutionären Vereinigungen (\"Clan NAPs\") sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstoß hiergegen droht nach der Einberufung eines revolutionären Gerichtsrates der Ausschluss des/ der wortbrüchigen Revolutionärs/ Revolutionärin.

§ 13 - Die Revolutionäre der Volksfront von Judäa (VvJ) lehnen die materialistische Orientierung der römischen Gesellschaft formal ab, respektieren aber das Recht auf Privateigentum. Dennoch werden die Revolutionäre dringend angehalten, von individuellen Anfragen nach Gold (\"Betteln\") abzusehen. Selbstverständlich sind Geldgeschenke innerhalb (und außerhalb) der revolutionären Vereinigung gestattet; Darlehen an einen Revolutionär/ eine Revolutionärin sollten in der Regel zinslos ausfallen.




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Der Clan der aus dem Osten kam!

Die Brüder und Schwester des Clanes EAST und die Volksfront von Judäa haben sich in ihrem revolutionärem Kampf für eine bessere Welt 2 verbrüdert und kämpfen fortan nicht gegeneinander, sondern Schulter an Schulter miteinander gegen Römer, Rübennasen und sonstige rumpöbelnde Rüpel.
Das glorreiche Banner der Brüder- und Schwesterlichkeit weht fortan wie eine Brücke des Friedens zwischen jenen, die aus dem Osten kamen
und jenen, die Judäa befreien (das sind wir).




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Eigenschaften des Clans

Gesamte Mitgliederplätze: 30

Anzahl Clan-Schließfächer: 25

Clan-Notruf: alle 30 Minuten

Maximale Clan-Abgabe: 7%

Clan-Training: 100 Erfahrungspunkte

Clan-Kontolimit: 300.000 Goldmünzen

Vermessung: alle 10 Stunden

Clan-Magie: Zauber der Stufe 0 einsetzbar

Clan-Turmmanipulation: erhöhte Chance von 0%

Clan-Turmerweiterung: 0 Effekte versiegelbar


Mitglieder

8


Gesamt-XP des Clans

1.420.571 Erfahrungspunkte (Rang)


Clan-Leader

Clan-Leader: Der Empörator

Co-Leader: Perry


Namen der Mitglieder

Der Empörator

jaleh

Nehemia

Perry

pigxel

Räubertochter

Shalayn

Ürgsel


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